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   RG, 16.02.1937 - VII 216/36   

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https://dejure.org/1937,612
RG, 16.02.1937 - VII 216/36 (https://dejure.org/1937,612)
RG, Entscheidung vom 16.02.1937 - VII 216/36 (https://dejure.org/1937,612)
RG, Entscheidung vom 16. Februar 1937 - VII 216/36 (https://dejure.org/1937,612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Stehen die Ansprüche auf Erfüllung und Schadensersatz nach § 179 Abs. 1 BGB. zueinander im Verhältnis einer Wahlschuld nach §§ 262 flg. BGB.? 2. Begründet die Nichterweislichkeit eines erhobenen Schadensersatzanspruchs aus § 179 Abs. 1 BGB. die Unmöglichkeit der Erfüllung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 154, 58
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 51/82

    Vereinbarung einer salvatorischen Klausel - Genehmigungsfähigkeit einer

    Solche Ansprüche dürfen ihnen daher in diesem Verfahren auch nicht zuerkannt werden (vgl. RGZ 96, 197, 200; 154, 58, 63).
  • BGH, 23.02.1951 - V ZR 75/50

    Rechtsmittel

    Auch die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat diesen Standpunkt eingenommen und ausgesprochen, dass der zu ersetzende Schaden in dem Unterschied zwischen der Vermögenslage für den Fall, der Wirksamkeit des Vertrages und seiner Unwirksamkeit bestehe (RGZ 145, 40 [43 f]; 154, 58 [64] ua; OLG Kiel 23.2.1948 SchlHA 48, 169).
  • BGH, 16.02.1956 - II ZR 141/54

    Rechtsmittel

    Es bedarf daher nicht der von der Revision geforderten Nachprüfung, ob der Verhandlungsgrundsatz verletzt ist, denn das Berufungsgericht hat nicht, wie die Revision meint, aus den vom Beklagten gemachten Rechtsausführungen (über die rechtlichen Auswirkungen des Vertrages) Tatsachenbehauptungen abgeleitet, die der Beklagte nicht aufgestellt hatte (RGZ 151, 93 [97/98]; 154, 58 [63/64]), sondern es hat unstreitige oder in anderem Zusammenhang vorgetragene Tatsachen zur Auslegung des Vertrages herangezogen.
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